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Häufige Fragen und Antworten
Über das bevorstehende Vertragsende werden Sie von uns schriftlich informiert:
- Das erste Schreiben erhalten Sie drei Monate vor Vertragsende.
- Das zweite Schreiben erhalten Sie einen Monat vor bevorstehendem Vertragsauslauf.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Vertragshändler und vereinbaren Sie mit ihm einen Rückgabetermin.
Der Erwerb des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer ist nicht vorgesehen.
Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Bei einer klassischen Finanzierung erwerben Sie nach einer bestimmten Zeit der Ratenzahlung das finanzierte Fahrzeug.
Bei einem Kredit mit erhöhter Schlussrate entscheiden Sie sich am Ende der Laufzeit zwischen 3 Möglichkeiten:
- Sie behalten das Fahrzeug und begleichen die Schlussrate.
- Sie fahren das Fahrzeug weiter und wählen für die Schlussrate eine Anschlussfinanzierung.
- Sie geben das Fahrzeug bei Ihrem Händler zurück und entscheiden sich für ein neues Modell.
Beim Leasing zahlen Sie nur für die Nutzung Ihres Fahrzeugs statt es zu erwerben. Ihre Vorteile: niedrige Monatsraten, kein Gebrauchtwagenrisiko und stets ein repräsentativer Neuwagen dank kurzer Laufzeiten.
Mit der Anfrage für einen Kredit- oder Leasingvertrag erteilen Sie die Genehmigung zur SCHUFA-Einholung. Diese Anfrage speichert die SCHUFA als allgemeine Kredit- oder Leasinganfrage. Kommt der Vertrag zustande, erfolgt eine entsprechende Meldung.
Wenn der Vertrag wie geplant endet, melden wir das der SCHUFA nicht extra. Die SCHUFA geht dann davon aus, dass der Vertrag beendet ist, weil sie die Laufzeit kennt und keine negativen Informationen bekommt.
Wird der Vertrag jedoch beendet, informieren wir die SCHUFA darüber.
Ob Sie eine Anzahlung leisten müssen, hängt davon ab, welche Finanzierungsform Sie wählen und wie gut Ihre Kreditwürdigkeit ist.
Für genauere Informationen benötigen wir eine konkrete Anfrage von Ihnen.
Kilometer-Leasing
Am Anfang wird festgelegt, wie viele Kilometer Sie mit dem Auto während der Vertragslaufzeit fahren dürfen.
Wenn Sie bei der Rückgabe des Autos mehr Kilometer gefahren sind, müssen Sie dafür extra zahlen. Wenn Sie weniger gefahren sind, bekommen Sie Geld zurück.
Für Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, müssen Sie ebenfalls zahlen.
Restwert-Leasing
Hier wird keine Kilometerzahl festgelegt. Stattdessen wird am Anfang ein bestimmter Restwert für das Auto am Ende der Laufzeit berechnet.
Wenn das Auto bei der Rückgabe weniger wert ist als geplant, stellen wir Ihnen die Differenz in Rechnung.
- Was im Vertrag steht
- Wie viel Einkommen Sie haben
- Was die SCHUFA über Ihre Zahlungsfähigkeit sagt
Eine genaue Entscheidung ist erst möglich, wenn wir alle Daten aus Ihrer Anfrage haben.
Die monatlichen Raten für Ihren Leasingvertrag zahlen Sie vorab. Die erste Rate, auch genannt „Übergabemiete“, ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.
WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN
- Mit Fahrzeugübergabe erhält der Leasinggeber sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
- Der Leasinggeber prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
- Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.
Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.
Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt im Folgemonat zum Tag der Zulassung des Fahrzeugs. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten. Eine Änderung des Abbuchungstages ist nach Zahlung der ersten Mietrate möglich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Diverses“.
Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.
Datenschutz: Wer bekommt Auskunft, wenn ich einen Vertrag mit der Stellantis Bank abschließe? Und welche Daten sind das?
Ihre Daten werden nur für den Vertrag genutzt, den Sie angefragt haben.
Sie werden geprüft und gespeichert – aber nicht an Dritte weitergegeben.
Wenn Sie Werbung oder Informationen zu weiteren Angeboten möchten, müssen Sie das extra erlauben – mit Ihrer Unterschrift beim Vertragsabschluss.
Die Beratung zu einer Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Wie kann ich ein Auto bei der Stellantis Bank finanzieren oder leasen?
Wenn Sie ein Auto finanzieren oder leasen möchten, sprechen Sie einfach mit einem Stellantis Partner in Ihrer Nähe.
Dort bekommen Sie persönliche Beratung und passende Angebote – für Privat- und Geschäftskunden.
Auf unserer Webseite finden Sie außerdem den Online Financing Store. Dort können Sie den Vertrag ganz bequem von zu Hause aus abschließen.
Wer darf das geleaste Auto fahren?
Wenn Sie das Auto länger verleihen möchten, darf es nur von Personen aus Ihrem Haushalt gefahren werden. Diese müssen einen gültigen Führerschein haben.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Versicherungsschutz dafür ausreicht.
Im Zweifel schauen Sie in Ihren Versicherungsvertrag oder fragen bei Ihrer Versicherung nach.
Kann ich den Leasingvertrag vorzeitig beenden?
Ausnahme: In besonderen Fällen wie Totalschaden oder Diebstahl ist eine frühere Beendigung möglich.
Wenn Sie aus einem besonderen Grund kündigen möchten, können Sie uns über das Online-Formular schreiben.
Auf welcher Basis erfolgt die Abrechnung am Ende des Leasingvertrags?
Wenn Ihr Leasingvertrag endet und Sie das Fahrzeug zurückgeben, wird es geprüft. Die Art der Abrechnung hängt von der gewählten Leasingform ab:
- Beim Kilometer-Leasing:
Es wird kontrolliert, wie viele Kilometer Sie gefahren sind.
Auch Schäden oder eine übermäßige Abnutzung werden festgehalten.
All diese Punkte werden in einem Rückgabeprotokoll dokumentiert.
Danach erfolgt die Abrechnung: Sie zahlen eventuell nach – oder erhalten Geld zurück, wenn Sie weniger gefahren sind als vertraglich vereinbart. - Beim Restwert-Leasing:
Hier wird der im Vertrag vereinbarte Restwert des Fahrzeugs mit dem tatsächlichen Wert bei Rückgabe verglichen.
Gibt es Abweichungen – zum Beispiel durch Schäden –, werden diese ebenfalls im Protokoll notiert und mit Ihnen abgerechnet.
Kann ich den Leasingvertrag auf eine andere Person übertragen?
Normalerweise ist das nicht möglich. Ein Leasingvertrag kann während der Laufzeit nicht auf eine andere Person umgeschrieben werden.
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