Was zahlt die „Restschuld-“ bzw. „Mietratenversicherung“?

Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 1 Monat die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt (max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Bei der Mietratenversicherung Light beträgt die Mindestleistung € 50 pro Monat.

Im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 3 Monaten (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch € 75.000. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Beim Krankenhaustagegeld besteht die Versicherungsleistung aus einer Zahlung von € 100 pro Tag an dem sich die versicherte Person mindestens 24 Stunden wegen medizinisch notwendiger Behaldlung aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen im Krankenhaus oder in einer Gesundheitsinstitution aufhalten muss. Die Höchstversicherungssumme beträgt € 9.000.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Restschuld-/Mietratenversicherung«

Was bedeutet das Vorhandensein einer Restschuld- bzw. Mietratenversicherung im Todesfall?
Beim Tod des Vertragskunden werden vom Versicherer die Möglichkeiten des Eintritts der Versicherung für die ausstehenden Raten/Restwerte geprüft.
Dazu benötigt der Versicherer neben der Sterbeurkunde einen Nachweis der Todesursache und der Erbberechtigten.
Datenschutz: An wen erteilt die Stellantis Bank im Falle eines Vertragsabschlusses Auskünfte? Und welche sind das konkret?
Ihre Daten werden ausschließlich für den konkret angefragten Vertrag bewertet und gespeichert. Weiterführende Marketinganfragen sind bei Vertragsabschluss mit Ihrer Unterschrift zu genehmigen.
Welche Vorteile hat der Abschluss einer Restschuldversicherung bei Krediten bzw. einer Mietratenversicherung im Leasing?

Die Restschuld-/Mietratenversicherung (RSV/MRV) sichert Ihre Mobilität im Krankheitsfall. Bereits einen Monat nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung übernimmt sie die Ratenzahlungen (reine Finanzrate exkl. Services).

So werden finanzielle Belastungen durch die medizinische Behandlung oder auch Einkommenseinbußen abgemildert, wenn Sie z. B. nur noch Krankengeld beziehen.
Im Todesfall werden die Finanzierungs-/Leasingraten übernommen. So haben Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall eine Sorge weniger.

Kann ich meine Versicherungen kündigen?

Wenn die Finanzierung bzw. das Leasing für einen längeren Zeitraum als 3 Jahre abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht den Versicherungsschutz bereits zum Ende des dritten oder jedes da­rauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
63263 Neu-Isenburg
E-Mail info-de@stellantis-finance.com

Welche Risiken sind versichert?

Bei Abschluss der Restschuld-/Mietratenversicherung standen zwei, bzw. drei Optionen zur Verfügung:

  • Mietratenversicherung light der Versicherungsschutz erstreckt sich für Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Krankenhaustagegeld
  • Restschuld-/Mietratenversicherung der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Tod
  • Restschuld-/Mietratenversicherung Plus der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit (z. B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag