Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 1 Monat die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt (max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Bei der Mietratenversicherung Light beträgt die Mindestleistung € 50 pro Monat.
Im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt.
Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 3 Monaten (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich.
Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch € 75.000. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.
Beim Krankenhaustagegeld besteht die Versicherungsleistung aus einer Zahlung von € 100 pro Tag an dem sich die versicherte Person mindestens 24 Stunden wegen medizinisch notwendiger Behaldlung aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen im Krankenhaus oder in einer Gesundheitsinstitution aufhalten muss. Die Höchstversicherungssumme beträgt € 9.000.