Ja, eine vorzeitige Kündigung ist in folgenden Fällen möglich:
- Generell bereits zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten;
- bei Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
Bei einem Totalschaden bzw. Fahrzeugdiebstahl handelt es sich um ein Wagniswegfall. Es besteht also keine Grundlage mehr für den Versicherungsschutz. Bitte melden Sie das der Bank, damit die Versicherung beendet wird.