Bei Abschluss der Restschuld-/Mietratenversicherung standen zwei, bzw. drei Optionen zur Verfügung:
- Mietratenversicherung light – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Krankenhaustagegeld
- Restschuld-/Mietratenversicherung – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Tod
- Restschuld-/Mietratenversicherung Plus – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit (z. B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.
Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag