Wurde der Fahrzeugschein verloren oder gestohlen, muss dies bei der zuständigen Kfz-Behörde gemeldet werden, die den alten Schein ausgestellt hat. Im Falle des Diebstahls sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Die Zulassungsstelle händigt Ihnen eine Verlustbestätigung aus, die dazu ermächtigt, das Fahrzeug eine Woche ohne offizielles Dokument zu nutzen. Gleichzeitig muss ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden.
Diese Dokumente benötigen Sie für die Neubeantragung:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung)
- evtl. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (meistens nicht mehr benötigt)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Verlust des Kfz-Scheins muss der Halter eine eidesstattliche Erklärung erbringen, indem er das Abhandenkommen des Dokuments versichert; ggf. Diebstahlanzeige bei der Polizei
- Eine formlose Verlusterklärung
- Eine Vollmacht und einen Identitätsnachweis des Vollmachtgebers, wenn nicht der Halter, sondern eine andere Person die Zulassungsbehörde aufsucht
Taucht ein verloren geglaubter Schein wieder auf, muss dieser bei der Zulassungsstelle abgegeben und entwertet werden. Es darf stets nur ein gültiges Dokument geben.