Der Extended Care Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet werden, sofern das Fahrzeug nachweislich veräußert wurde und keine Übertragung des Versicherungsschutzes an den neuen Erwerber gewünscht ist. Für die Beendigung der Versicherung benötigt die Bank einen Nachweis über den Verkauf.
Ansonsten gelten die Bestimmungen zum ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsrecht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter 5. §5.2.