Weitergehende Aussagen können nur auf Basis einer konkreten Anfrage getroffen werden.
Benötige ich Eigenkapital um von der Stellantis Bank ein Finanzierungs- oder Leasingangebot zu erhalten?
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Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung«
Wenn Sie Ihren auslaufenden Vertrag verlängern möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihren Vertragshändler. Er berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen.
Möchten Sie Ihre Schlussrate weiter über die Stellantis Bank finanzieren, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Händler. Eine Beratung bzw. direkter Abschluss über die Stellantis Bank ist leider nicht möglich.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Ihrer Vertragsart:
- Klassische Finanzierung:
Bei Überweisung der letzten Rate erhalten Sie nach Zahlungseingang binnen fünf bis sieben Arbeitstagen Ihre Zulassungsbescheinigung übersandt. - 3-Wege-Finanzierung:
Wird von uns eine erhöhte Schlussrate per Lastschrift eingezogen, erfolgt die Übersendung der Zulassungsbescheinigung binnen vier Wochen.
Mit der Anfrage für einen Kredit- oder Leasingvertrag wird die Genehmigung zur SCHUFA-Einholung schriftlich von Ihnen erteilt. Diese Anfrage wird in der SCHUFA als allgemeine Kredit- oder Leasinganfrage gespeichert. Kommt der Vertrag zustande, erfolgt eine entsprechende Meldung.
Mit dem vereinbarten Vertragsende erfolgt gemäß den Bestimmungen der SCHUFA, keine gesonderte Endmeldung. In der SCHUFA-Auskunft gilt anhand der Laufzeit und keiner folgenden Negativ-Meldung der Vertrag automatisch als beendet. Im Falle einee vorzeitigen Beendigung des Vertrags wird von uns eine Endmeldung an die SCHUFA versandt.
Beim Kilometer-Leasing wird bei Vertragsbeginn eine Gesamt-Kilometerleistung für die Vertragslaufzeit definiert. Sie zahlen nach Rückgabe des Fahrzeugs für eventuell gefahrene Mehrkilometer bzw. erhalten eine Vergütung bei Unterschreitung der vereinbarten Kilometerleistung. Darüber hinaus werden Ihnen Schäden, welche über die altersgemäße Abnutzung hinausgehen, in Rechnung gestellt.
Beim Restwert-Leasing wird keine bestimmte Kilometerleistung vereinbart, sondern der zu Vertragsbeginn kalkulierte Restwert im Vertrag ausgewiesen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs haften Sie für die entstandene Differenz zwischen dem zuvor definierten Restwert und dem tatsächlichen Restwert am Rückgabedatum.
Wir sind im Sinne des Verbraucherschutzes verpflichtet, eine Kredit- oder Leasinganfrage gründlich zu prüfen. Dies bedeutet, dass für eine private Anfrage die Angaben im Vertrag, die Einkommensverhältnisse sowie eine SCHUFA-Auskunft bewertet werden und je nach Finanzierungsmodell und Ihrer Bonität eine Anzahlung notwendig sein kann. Weitergehende Aussagen können nur auf Basis einer konkreten Anfrage getroffen werden.
Sie sind ein gewerblicher Kunde? Dann informieren Sie sich doch einfach hier oder bei Ihrem Vertragshändler vor Ort.
Bei einer klassischen Finanzierung erwerben Sie nach einer bestimmten Zeit der Ratenzahlung das finanzierte Fahrzeug.
Bei einem Kredit mit erhöhter Schlussrate entscheiden Sie sich am Ende der Laufzeit zwischen 3 Möglichkeiten:
- Sie behalten das Fahrzeug und begleichen die Schlussrate.
- Sie fahren das Fahrzeug weiter und wählen für die Schlussrate eine Anschlussfinanzierung.
- Sie geben das Fahrzeug bei Ihrem Händler zurück und entscheiden sich für ein neues Modell.
Beim Leasing zahlen Sie nur für die Nutzung Ihres Fahrzeugs statt es zu erwerben. Ihre Vorteile: niedrige Monatsraten, kein Gebrauchtwagenrisiko und stets ein repräsentativer Neuwagen dank kurzer Laufzeiten.
Sonderzahlungen zu Ihrem Darlehensvertrag sind jederzeit möglich und können sich je nach Vertragsart wie folgt auswirken:
- Bei Darlehensverträgen mit erhöhter Schlussrate wird die Sonderzahlung auf diese angerechnet.
- Bei Darlehensverträgen ohne erhöhte Schlussrate entscheiden Sie, ob Sie die Laufzeit Ihres Darlehensvertrags verkürzen möchten. In diesem Fall bleiben die monatliche Raten unverändert. Alternativ können Sie durch die Sonderzahlung auch Ihre monatlichen Raten reduzieren, wobei die Laufzeit des Darlehensvertrags dann unverändert bleibt.
Um eine einwandfreie Zuordnung und schnelle Bearbeitung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Überweisen Sie den gewünschten Betrag unter Angabe Ihrer Vertragsnummer auf das folgende Konto der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland:
IBAN: DE14500400000600041800
BIC: COBADEFFXXX - Informieren Sie uns über die erfolgte Sonderzahlung unter Angabe, wie diese verrechnet werden soll. Am schnellsten und einfachsten erreicht uns Ihre Nachricht unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Sonderzahlung bearbeiten“.
Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Zahlungsplan, der die Sonderzahlung berücksichtigt. Eine eventuelle Zinsrückvergütung erfolgt sofort im Zuge der Verrechnung. Sonderzahlungen bei Leasingverträgen sind grundsätzlich nicht möglich.
Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.
Am schnellsten und einfachsten erhalten Sie einen Zins- und Tilgungsplan über unser Online-Kundencenter „MyFinance“:
- Wählen Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“.
- Klicken Sie auf die Auswahl „Zins- u. Tilgungsplan“.
- Am Folgetag finden Sie den Zins- und Tilgungsplan unter „Meine Dokumente“ in MyFinance. Darüber senden wir Ihnen den Zins- und Tilgungsplan auch postalisch zu.
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Bitte nutzen Sie unser Online-Kundencenter „MyFinance“, um eine vorzeitige Kreditablösung inklusive aktueller oder zukünftiger Ablösesumme anzufragen:
- Wählen Sie den Menüpunkt „Kontaktaufnahme“ → „Ich möchte eine unverbindliche Ablösesumme“.
- Sie finden die ermittelte Ablösesumme kurz darauf in „MyFinance“ unter „Meine Dokumente“. Darüber hinaus senden wir Ihnen diese auch postalisch zu.
Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.
Zu zahlender Gesamtbetrag: Leasingsonderzahlung zuzüglich Summe aller monatlichen Leasingraten, die innerhalb der Vertragslaufzeit zu zahlen sind.
Gesamtkreditbetrag: Der Gesamtkreditbetrag bezeichnet den Preis, den Stellantis Financial Services für das Fahrzeug zu bezahlen hat. Der Gesamtkreditbetrag wird oft auch als Nettodarlehensbetrag bezeichnet.
Effektiver Jahreszins: Der effektive Jahreszins ist eine Kennzahl, die alle anfallenden zusätzlichen Kosten für das Darlehen in einem Kalenderjahr ausdrückt. Anders als beim Sollzins müssen beim effektiven Jahreszins alle Kosten, die direkt mit dem Darlehen in Verbindung stehen, beinhaltet sein. Der effektive Zinssatz gibt im Vergleich zum Sollzins einen besseren Überblick über alle anfallende Kosten.
Sollzinssatz p.a., gebunden für die gesamte Laufzeit: Der Sollzins ist der Zins, den die Bank für den Kreditbetrag berechnet. Im Gegensatz zum effektiven Jahreszins sind darin aber nicht alle zusätzlich anfallenden Kosten inbegriffen.
Um von unseren attraktiven Finanzierungs- und Leasingangeboten für Privat- und Gewerbekunden zu profitieren, kontaktieren Sie bitte Ihren Stellantis Partner.
Finden Sie aktuelle Angebote sowie Handelspartner in Ihrer Nähe und lassen Sie sich persönlich beraten.
Auf unserer Webseite finden Sie unter Online Financing Store die Möglichkeit, einen Vertrag bequem online abzuschließen.
Nach vollständiger Ablösung Ihres Darlehensvertrags erhalten Sie den Kfz-Brief unaufgefordert innerhalb von 10 Tagen zugeschickt. Voraussetzung hierfür ist, dass keine offenen Gebühren vorhanden sind und uns Ihre aktuelle Anschrift bekannt ist.
Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, teilen Sie uns Ihre aktuelle Adresse bequem über das Kontaktformular mit. Für die Prüfung Ihrer Anfrage benötigen wir aus Sicherheitsgründen folgende Angaben von Ihnen:
- Name und Vorname
- Kfz-Kennzeichen
- Kunden- oder Vertragsnummer (alternativ: Jahr des Vertragsbeginns)
Haben Sie sich während der Laufzeit Ihres Vertrags für das Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert, können Sie hier bis zu 60 Tage nach Vertragsende eventuell offene Kosten oder Gebühren einsehen und bei Bedarf auch Ihre Anschrift aktualisieren. Wählen Sie hierfür nach der Anmeldung den entsprechenden Vertrag mit einem Klick auf die Vertragsnummer aus.
Sollte es zu Ihrem abgelösten Darlehen noch offene Kosten oder Gebühren geben, überweisen Sie den entsprechenden Betrag bitte unter Angabe Ihrer Vertragsnummer im Verwendungszweck auf das folgende Konto der Opel Bank:
IBAN: DE11500400000600014500
BIC: COBADEFFXXX
Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen bzw. den Kfz-Brief-Versand (erneut) veranlassen.
Um einen Halterwechsel für ein finanziertes Fahrzeug eintragen zu lassen, nutzen Sie die „Kontaktaufnahme“ in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ und gehen wie folgt vor:
- Wählen Sie „Fahrzeug auf eine andere Person zulassen“ und laden Sie das Formular „Benutzererklärung“ herunter.
- Füllen Sie das Formular aus und lassen es von allen Parteien unterzeichnen.
- Laden Sie das Formular über „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ in MyFinance wieder hoch.
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Weitere Fragen aus der Kategorie »Leasing«
Gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen erfolgt die Abrechnung wie folgt:
- Bei einem Kilometer-Leasingvertrag werden Mehr- oder Minderkilometer, Schäden und außerordentlicher Verschleiß bei Rückgabe des Fahrzeugs in einem Protokoll erfasst und seitens der Bank mit Ihnen abgerechnet.
- Bei einem Restwert-Leasingvertrag wird der im Leasingvertrag ausgewiesene Restwert des Fahrzeugs mit dem tatsächlichen Zustand bei Rückgabe verglichen. Eventuelle Abweichungen (Beschädigungen usw.) werden ermittelt, in einem Protokoll erfasst und direkt über uns mit Ihnen abgerechnet.
Über das bevorstehende Vertragsende werden Sie von uns schriftlich informiert:
- Das erste Schreiben erhalten Sie drei Monate vor Vertragsende.
- Das zweite Schreiben erhalten Sie einen Monat vor bevorstehendem Vertragsauslauf.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Vertragshändler und vereinbaren Sie mit ihm einen Rückgabetermin.
Der Erwerb des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer ist nicht vorgesehen.
Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Mit der Anfrage für einen Kredit- oder Leasingvertrag wird die Genehmigung zur SCHUFA-Einholung schriftlich von Ihnen erteilt. Diese Anfrage wird in der SCHUFA als allgemeine Kredit- oder Leasinganfrage gespeichert. Kommt der Vertrag zustande, erfolgt eine entsprechende Meldung.
Mit dem vereinbarten Vertragsende erfolgt gemäß den Bestimmungen der SCHUFA, keine gesonderte Endmeldung. In der SCHUFA-Auskunft gilt anhand der Laufzeit und keiner folgenden Negativ-Meldung der Vertrag automatisch als beendet. Im Falle einee vorzeitigen Beendigung des Vertrags wird von uns eine Endmeldung an die SCHUFA versandt.
Beim Kilometer-Leasing wird bei Vertragsbeginn eine Gesamt-Kilometerleistung für die Vertragslaufzeit definiert. Sie zahlen nach Rückgabe des Fahrzeugs für eventuell gefahrene Mehrkilometer bzw. erhalten eine Vergütung bei Unterschreitung der vereinbarten Kilometerleistung. Darüber hinaus werden Ihnen Schäden, welche über die altersgemäße Abnutzung hinausgehen, in Rechnung gestellt.
Beim Restwert-Leasing wird keine bestimmte Kilometerleistung vereinbart, sondern der zu Vertragsbeginn kalkulierte Restwert im Vertrag ausgewiesen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs haften Sie für die entstandene Differenz zwischen dem zuvor definierten Restwert und dem tatsächlichen Restwert am Rückgabedatum.
Wir sind im Sinne des Verbraucherschutzes verpflichtet, eine Kredit- oder Leasinganfrage gründlich zu prüfen. Dies bedeutet, dass für eine private Anfrage die Angaben im Vertrag, die Einkommensverhältnisse sowie eine SCHUFA-Auskunft bewertet werden und je nach Finanzierungsmodell und Ihrer Bonität eine Anzahlung notwendig sein kann. Weitergehende Aussagen können nur auf Basis einer konkreten Anfrage getroffen werden.
Sie sind ein gewerblicher Kunde? Dann informieren Sie sich doch einfach hier oder bei Ihrem Vertragshändler vor Ort.
Bei einer klassischen Finanzierung erwerben Sie nach einer bestimmten Zeit der Ratenzahlung das finanzierte Fahrzeug.
Bei einem Kredit mit erhöhter Schlussrate entscheiden Sie sich am Ende der Laufzeit zwischen 3 Möglichkeiten:
- Sie behalten das Fahrzeug und begleichen die Schlussrate.
- Sie fahren das Fahrzeug weiter und wählen für die Schlussrate eine Anschlussfinanzierung.
- Sie geben das Fahrzeug bei Ihrem Händler zurück und entscheiden sich für ein neues Modell.
Beim Leasing zahlen Sie nur für die Nutzung Ihres Fahrzeugs statt es zu erwerben. Ihre Vorteile: niedrige Monatsraten, kein Gebrauchtwagenrisiko und stets ein repräsentativer Neuwagen dank kurzer Laufzeiten.
Die monatlichen Raten werden bei Leasingverträgen immer vorab gezahlt. Die erste Rate, auch genannt "Übergabemiete", ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.
WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN
- Mit Fahrzeugübergabe erhält der Leasinggeber sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
- Der Leasinggeber prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
- Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.
Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.
Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt im Folgemonat zum Tag der Zulassung des Fahrzeugs. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten. Eine Änderung des Abbuchungstages ist nach Zahlung der ersten Mietrate möglich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Diverses“.
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Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
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Zur längerfristigen Nutzung darf das Leasingfahrzeug nur Personen, die Ihrem Haushalt angehören und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, überlassen werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie im Zweifel die Angaben in Ihrem Versicherungsvertrag.